Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte rechtswidrig
Die Stadt Duisburg durfte kein Tätigkeitsverbot wegen
fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin
in der Verwaltung einer Klinik verhängen.
Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das wegen fehlender Impfung ausgesprochene Tätigkeitsverbot gegen eine Mitarbeiterin nach vorläufiger Prüfung rechtswidrig war. Deshalb wurde die aufschiebende Wirkung ihrer Klage angeordnet (Beschl. v. 29.09.2022, Az. 24 L 1818/22).
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